Nationalbibliothek – viel Larm

Nun kommt langsam etwas Licht ins Dunkel und es wird klar: Die Veröffentlichung des Gesetzes erfolgte unglücklich, da praxisbezogen zu undetailiert. Nun beruhigt Stephan Jockel (Sprecher der Nationalbibliothek) wie folgt: In der Praxis sammle die Nationalbibliothek nur bezogen auf das Einzelobjekt. Dazu gehören E-Books, elektronische Zeitschriften, Hochschulprüfungsarbeiten und Digitalisate, die im Internet veröffentlicht wurden – diese müssen gemeldet werden.

Blogs, Foren und Websites mit statischen Inhalten müssen hingegen nicht bei der Nationalbibliothek gemeldet werden. Geplant ist hier (die lesen hier aber nicht mit, oder?) eine automatisierte Archivierung bzw. Erfassung über einen Crawler.

Bis Ende des Jahres will die Nationalbibliothek entsprechende Richtlinien erstellen und veröffentlichen.

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