Das Sendeausschnittsverwendungsrecht, oder auch nur Öffentlich-Rechtliches Sehrecht
Was einen Öffentlich-rechtlichen Sender von einem Privatsender unterscheidet, wissen alle die, die brav Ihre GEZ bezahlen. Gebühren, um den Öffentlich-rechtlichen Rundfunk eintscheidend zu finanzieren. Der Öffentlich-rechtliche Rundfunk geht einem Grundversorgungsauftrag nach, um Bürger und Bürgerinnen in Form von Nachrichten u.ä. zu informieren.
Dies erstreckt sich seit 2007 ja auch auf “Neuartige Rundfunkgeräte”. Alleine die Bezeichnung ist irreführend, da mein iMac kein Teil eines WLAN Netzwerkes ist, dies ist aber ein ganz anderes Thema…
Denn heute geht es um Senderechte von Sendeausschnitten des Öffentlich rechtlichen Rundfunks im Internet – auf privaten Seiten:
Für das Projekt “Flughafen Riem” bin ich ja hochengagiert unterwegs und versuche neben Fotoaufnahmen, auch Filmaufnahmen zu organisieren. Bei den Fotoaufnahmen traff ich bislang auf vollste Unterstützung von Privatpersonen wie Firmen – dafür auch hier noch mal “HERZLICHEN DANK” – hier hat jeder verstanden um was es eigentlich geht!
Bei den Sendeanstalten hingegen diskussionslose Ablehnung. Nicht mal der Versuch einer Annäherung, nicht mal über finanzielle Lizenzmodelle… Beim Privatfernsehen sieht die Absage insgesamt noch am begründetsten aus:
Erste Absage von Spiegel TV: Film aus 1992 Ein Flughafen zieht um – Umzug von Riem nach Erding
Die Rechte an dem Material für diesen Beitrag wurden von unterschiedlichen Rechteinhabern eingeholt und jegliche Freigabe bzw. Veräußerung an Dritte darüber hinaus ist im Rechteumfang nicht eingeschlossen. Aus diesem Grund kann ich Ihnen leider keine Freigabe zur Nutzung des Materials geben.
Gut, böd gelaufen und Spiegel TV ist ein Privatsender! Auch wenn es natürlich schade ist, dass das Filmmaterial lieber für teuer Geld im Archiv versteckt wird, so ist es natürlich deren gutes Recht über das Nutzungsrecht zu verfügen. Keine weiteren Einwände
Nun aber zu den Öffentlich-rechtlichen:
Zweite Absage vom ZDF: Film über die Landung von Grand Prix Star Nicole in München-Riem in der Sendung “Na sowas” mit Thomas Gottschalk
Auf Grund der Rechtesituation können wir einer Onlinenutzung nicht zustimmen.
Ernsthaft? Wir reden von einem für die Allgemeinheit belanglosen Sendeausschnitt aus dem Jahre 1982. Das Material ist beinahe 30 Jahre alt und bis auf einige Nicole und Flughafen Riem Fans dürfte an der Sendung kein Mensch mehr auch nur einen Funken Bedarf an der Einsicht haben. Wer will sowas geschützt haben?
Anfrage beim BR: Seit Wochen unbeantwortet, die wollen wohl am besten gleich gar nicht antworten. Wahrscheinlich will ich die Antwort auch gar nicht wissen….
Aber gerade im Bezug auf die Öffentlich Rechtlichen Sendeanstalten: Wofür ist die GEZ vor allem für “Neuartige Rundfunkgeräte” eigentlich genau gedacht, wenn einer Onlinenutzungen rechtlich nicht zugestimmt werden kann? Ich erwarte NICHT, dass das ZDF das Material kostenfrei zur Verfügung stellt – Der Mehraufwand, der bei der Recherche und der Erstellung einer im Internet sendefähigen Kopie anfällt, würde bezahlt werden. Aber wem bitte gehört das Material und wer zahlt dafür jeden Monat? Ich hätte jetzt einfach mal behauptet: Der GEZ-zahlenden Allgemeinheit, die den Grundversorgungsauftrag – die ÖFFENTLICH-rechtlichen finanzieren. Anders formuliert:
Die GEZ treibt die Gelder ein, die erforderlich sind um dem Grundversorgungsauftrag der Nachrichtenübermittlung nachzukommen. Für das Geld wird dann auch eine Big Band an den Riemer Flughafen gestellt und das ganze mit den Geldern aufgezeichnet, die sich das später auch ansehen dürfen. Für die wurde es ja gemacht – Grundversorgung! Aber gesendet wird NUR EINMAL, bzw. NUR dann, wenn es dem Öffentlich-rechtlichen Sender in den Kram passt.
So! Wer hat das alles bezahlt? Der abGEZockte Bürger? Warum darf DER das dann nicht verwenden? Ich rede bitte von Eigenproduktionen, nicht von fremd eingekauftem Material! Na dann: Immer brav weiter archivieren, wir zahlen das schon!
